AGB | Gartenbau Hoch3

AGB

Last updated : 17 September 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Gartenbau, Gartenpflege und Bauarbeiten

 Firma: Gartenbau Hoch3 (Dienstleistungen Hoch3 GmbH)

Sitz: Basel, Schweiz

 1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Firma im Bereich:

Gartenbau (Neu- & Umbauten, Umänderungen)

Gartenpflege und Unterhalt

Erd-, Tiefbau- und Umgebungsarbeiten

Lieferung von Pflanzen, Materialien und Bauteilen

Winterdienst

Maschinenarbeiten

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

 2. Vertragsbestandteile (Rangfolge)

Schriftlicher Werkvertrag / Auftragsbestätigung

Offerte inkl. Leistungsbeschrieb

Pläne und Leistungsverzeichnisse

Diese AGB

 3. Offerten

Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt

Mengen sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Pauschale bezeichnet

Unvorhersehbare Verhältnisse im Boden gelten als Mehrleistungen

 4. Preise & Abrechnung

4.1 Einheitspreise / Regie

Arbeiten können nach:

Einheitspreisen

Regie (Stundenansatz + Material + Maschinen)

Pauschale

abgerechnet werden.

4.2 Zusatzarbeiten

Zusatzarbeiten gelten als beauftragt, wenn:

mündlich vor Ort angeordnet

zur fachgerechten Ausführung zwingend notwendig

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen zahlbar innert 15 Tagen netto

Abzüge sind unzulässig, unberechtigte Abzüge werden in Rechnung gestellt

Bei Zahlungsverzug: 5 % Verzugszins + Mahnspesen

Zahlungsplan bei Bauprojekten:

Phase  Zahlung

Auftragserteilung         30 %

Baufortschritt                 40 %

Fertigstellung                 30 %

Firma kann Arbeiten bei Zahlungsverzug einstellen.

6. Termine & Ausführung

Termine sind Richttermine

Witterung, Lieferverzug, behördliche Auflagen oder Untergrundprobleme verlängern Fristen automatisch

Keine Schadenersatzpflicht für Terminverschiebungen

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für:

Zufahrt für Maschinen

Freie Arbeitsfläche

Bekanntgabe von Leitungen im Boden

Baubewilligungen

Verzögerungen werden verrechnet.

8. Pflanzen & Naturprodukte

Pflanzen sind Naturprodukte. Es bestehen keine Garantien für:

Anwuchs bei falscher Pflege

Frostschäden

Trockenheit

Schädlingsbefall

Bodenprobleme

Anwachsgarantie nur bei separatem Pflegevertrag.

9. Material & Lieferungen

Eigentum bleibt bis vollständiger Zahlung bei der Firma

Farb-, Struktur- und Naturabweichungen sind zulässig

Treibstoffzuschlag wird bei Erhöhungender Marktlage angepasst.

10. Gefahrtragung

Gefahr geht über bei:

Lieferung auf Baustelle

Pflanzung

Fertigstellung eines Werkteils

11. Gewährleistung

Rügepflicht innert 5 Tagen nach Mängelerkennung

Verdeckte Mängel sofort melden

Gewährleistung beschränkt auf Nachbesserung

Keine Haftung für Folgeschäden

12. Haftungsausschlüsse

Keine Haftung für:

Naturereignisse

Setzungen

Wurzeldruck

 Untergrundbewegungen

Schäden durch Dritte

13. Untergrundrisiken

Nicht erkennbare Risiken wie:

Altlasten

Bauschutt

schlechte Tragfähigkeit

Leitungen

gelten als Mehrkosten

Leitungen die nicht eingezeichnet sind oder nicht mitgeteilt wurden tragen wir keine Haftung bei Beschädigungen

14. Maschinen- & Winterdienst

Räumung erfolgt nach Priorität

Keine Haftung für Glätte zwischen Einsätzen

Keine Garantie für vollständige Eisfreiheit

15. Baustopp-Recht

Firma darf Arbeiten einstellen bei:

fehlender Sicherheit

Zahlungsverzug

behördlichen Problemen

Witterung

16. Abnahme

Werk gilt als abgenommen bei:

Inbetriebnahme

Nutzung

fehlender Mängelrüge

17. Rücktritt

Bei Kündigung durch Auftraggeber:

bereits erbrachte Leistungen voll geschuldet

entgangener Gewinn 10–20 %

18. Datenschutz

Daten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt.

19. Gerichtsstand & Recht

Gerichtsstand: Basel-Stadt

Anwendbar ist Schweizer Recht

20. Salvatorische Klausel

Ungültige Bestimmungen berühren die übrigen nicht.