AGB | Gartenbau Hoch3
AGB
Last updated : 17 September 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Gartenbau, Gartenpflege und Bauarbeiten
Firma: Gartenbau Hoch3 (Dienstleistungen Hoch3 GmbH)
Sitz: Basel, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Firma im Bereich:
Gartenbau (Neu- & Umbauten, Umänderungen)
Gartenpflege und Unterhalt
Erd-, Tiefbau- und Umgebungsarbeiten
Lieferung von Pflanzen, Materialien und Bauteilen
Winterdienst
Maschinenarbeiten
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsbestandteile (Rangfolge)
Schriftlicher Werkvertrag / Auftragsbestätigung
Offerte inkl. Leistungsbeschrieb
Pläne und Leistungsverzeichnisse
Diese AGB
3. Offerten
Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt
Mengen sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Pauschale bezeichnet
Unvorhersehbare Verhältnisse im Boden gelten als Mehrleistungen
4. Preise & Abrechnung
4.1 Einheitspreise / Regie
Arbeiten können nach:
Einheitspreisen
Regie (Stundenansatz + Material + Maschinen)
Pauschale
abgerechnet werden.
4.2 Zusatzarbeiten
Zusatzarbeiten gelten als beauftragt, wenn:
mündlich vor Ort angeordnet
zur fachgerechten Ausführung zwingend notwendig
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen zahlbar innert 15 Tagen netto
Abzüge sind unzulässig, unberechtigte Abzüge werden in Rechnung gestellt
Bei Zahlungsverzug: 5 % Verzugszins + Mahnspesen
Zahlungsplan bei Bauprojekten:
Phase Zahlung
Auftragserteilung 30 %
Baufortschritt 40 %
Fertigstellung 30 %
Firma kann Arbeiten bei Zahlungsverzug einstellen.
6. Termine & Ausführung
Termine sind Richttermine
Witterung, Lieferverzug, behördliche Auflagen oder Untergrundprobleme verlängern Fristen automatisch
Keine Schadenersatzpflicht für Terminverschiebungen
7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für:
Zufahrt für Maschinen
Freie Arbeitsfläche
Bekanntgabe von Leitungen im Boden
Baubewilligungen
Verzögerungen werden verrechnet.
8. Pflanzen & Naturprodukte
Pflanzen sind Naturprodukte. Es bestehen keine Garantien für:
Anwuchs bei falscher Pflege
Frostschäden
Trockenheit
Schädlingsbefall
Bodenprobleme
Anwachsgarantie nur bei separatem Pflegevertrag.
9. Material & Lieferungen
Eigentum bleibt bis vollständiger Zahlung bei der Firma
Farb-, Struktur- und Naturabweichungen sind zulässig
Treibstoffzuschlag wird bei Erhöhungender Marktlage angepasst.
10. Gefahrtragung
Gefahr geht über bei:
Lieferung auf Baustelle
Pflanzung
Fertigstellung eines Werkteils
11. Gewährleistung
Rügepflicht innert 5 Tagen nach Mängelerkennung
Verdeckte Mängel sofort melden
Gewährleistung beschränkt auf Nachbesserung
Keine Haftung für Folgeschäden
12. Haftungsausschlüsse
Keine Haftung für:
Naturereignisse
Setzungen
Wurzeldruck
Untergrundbewegungen
Schäden durch Dritte
13. Untergrundrisiken
Nicht erkennbare Risiken wie:
Altlasten
Bauschutt
schlechte Tragfähigkeit
Leitungen
gelten als Mehrkosten
Leitungen die nicht eingezeichnet sind oder nicht mitgeteilt wurden tragen wir keine Haftung bei Beschädigungen
14. Maschinen- & Winterdienst
Räumung erfolgt nach Priorität
Keine Haftung für Glätte zwischen Einsätzen
Keine Garantie für vollständige Eisfreiheit
15. Baustopp-Recht
Firma darf Arbeiten einstellen bei:
fehlender Sicherheit
Zahlungsverzug
behördlichen Problemen
Witterung
16. Abnahme
Werk gilt als abgenommen bei:
Inbetriebnahme
Nutzung
fehlender Mängelrüge
17. Rücktritt
Bei Kündigung durch Auftraggeber:
bereits erbrachte Leistungen voll geschuldet
entgangener Gewinn 10–20 %
18. Datenschutz
Daten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt.
19. Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand: Basel-Stadt
Anwendbar ist Schweizer Recht
20. Salvatorische Klausel
Ungültige Bestimmungen berühren die übrigen nicht.